Für manchen ist ein Wintergarten „nur“ ein Gewächshaus. Für andere die lichtdurchflutete Wohnraumerweiterung fürs ganze Jahr.
Hier klären wir die Definition.
GewächshausGlasanbauWintergarten
Gewächshaus oder Glashaus (Treibhaus)Lichtdurchlässige Konstruktion, die eine geschützte und kontrollierte Anzucht von Pflanzen ermöglicht.
Die Abdeckung - traditionell aus Glas, heute oft Folien - erhöht einerseits durch den Treibhauseffekt die Temperatur, andererseits schützt sie vor Niederschlag.
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GlasanbauFür den dauerhaften Aufenthalt von Personen in statischer Hinsicht geeignetes Bauwerk in lichtdurchlässiger Konstruktion zum Schutz von Menschen und Pflanzen vor Witterungseinflüssen sowie zur Dämpfung von Schwankungen der Außentemperaturen.
Nicht beheizt, der Treibhauseffekt wird genutzt.
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WintergartenAls „Wintergarten“ wird heute sowohl in Fachkreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit das transparente oder halbtransparente Gebäude bzw. der Raum betrachtet, der als Wohn- oder Aufenthaltsraum über das ganze Jahr genutzt wird. Eine großzügige Bepflanzung oder viele Blumen sind meist Begleiterscheinungen des „Wintergartens“.
Folgende Kriterien und Sichtweisen werden von „Wintergärten“ erfüllt:
• Der Wintergarten ist ein Bauwerk oder ein Gebäudeteil, welches zum Aufenthalt von Personen geeignet ist und welches die Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit ebenso erfüllt wie die Anforderungen hinsichtlich Wohnhygiene.
• Ein Großteil der Wandflächen ist verglast, wobei hier Wärmeschutzglas mit einem UG-Wert von 1,2 W/m²K oder besser eingesetzt werden muss.
• Die Dachfläche kann ganz oder teilverglast sein, wobei die Verglasung neben den geforderten Sicherheitseigenschaften ebenfalls einen UG – Wert von 1,2 W/m²K oder besser aufweisen muss.
Die Verglasung des modernen Wintergartens hat heute eine so genannte warme Kante aus Kunststoff oder Edelstahl.
Wird das Dach fest eingedeckt, ist ein ausreichend gedämmter Aufbau erforderlich, der die Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung erfüllt. Hier ist in der Regel ein U-Wert von 0,3 W/m²K zu erzielen.
• Die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung EnEV für beheizte Räume mit normalen Innentemperaturen sind einzuhalten.
Hier kann der Wintergarten entweder zur Gesamtenergiebilanz des Gebäudes herangezogen werden oder bei einem Raumvolumen von 30 – 100 m³ nach Anhang 3 Tabelle 1 betrachtet werden. Verglaste Seitenwände und Dächer sowie Fenster und Türen dürfen in Ihrer Gesamtheit den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten Umax von 1,7 W/m²K nicht überschreiten.
• Die baurechtlichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen werden erfüllt.
• Der raumseitig luftdichte Anschluss der Konstruktion an das Gebäude bzw. die luftdichte Verbindung einzelner Bauteile untereinander ist ebenso Voraussetzung wie der äußere, regendichte Anschluss.
• Wärmebrücken, verantwortlich für unkontrollierte Energieverluste von innen nach außen, werden vermieden.
• Eine ausreichend dimensionierte Be- und Entlüftung sowie eine wirkungsvolle Beschattung unter Beachtung der Vorgaben des sommerlichen Wärmeschutzes ist installiert.
• Die Heizenergiequellen sind ausreichend und so positioniert, dass sie den Raum möglichst überall gleichmäßig mit Wärme beaufschlagen.
• Eine sinnvolle Anordnung von Öffnungsflügeln unter Beachtung von Verkehrswegen und Ruhezonen wird soweit als möglich umgesetzt.
• Die Ausführung erfolgt nach gültigem Norm und Regelwerk, dem Stand der Technik sowie anerkannten Regeln der Baukunst ist gewährleistet.
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